Flächenfraß stoppen: unsere Eingaben zum Regionalplan 2040

Die Bezirksregierung Detmold veröffentlichte den Entwurf für den Regionalplan 2040 mit dem Vorwort: „Der vorliegende Entwurf des Regionalplans OWL ist für die kommenden zwei Jahrzehnte die maßgebliche 1 Planungsgrundlage für die Zukunft der Region. Er fungiert als regionalplanerischer Rahmen nicht nur für die Kommunen, Kreise und die heimische Wirtschaft, sondern für alle planenden Akteure und die Menschen in OWL.“

Aufgrund dieser weitreichenden Bedeutung haben wir uns intensiv mit der Planung für das Stadtgebiet Verls befasst und insgesamt fünf Eingaben formuliert mit dem maßgeblichen Ziel, den Flächenverbrauch in Verl in gesunden Einklang mit dem Klima- und Naturschutz zu bringen. Mit unseren Eingaben möchten wir entsprechende Veränderungen im Regionalplan-Entwurf erwirken.

Deutliche Reduzierung von ASB- und GIB-Flächen im Regionalplanentwurf 2040

Im Regionalplanentwurf 2040 ist für Verl insgesamt eine ASB-Gesamtfläche von 170,4 ha dargestellt. Laut Bedarfsfestlegung der ASB-Flächen für die Stadt Verl sind im Regionalplanentwurf 68 ha vorgesehen. Unter Berücksichtigung eines Flexibilitätszuschlages von 20 % ergibt sich demnach ein Bedarf von maximal 82 ha. Somit sind die im Regionalplanentwurf 2040 für Verl geforderten ASB-Flächen um mehr als das Doppelte zu hoch. Deshalb ist eine deutliche Reduzierung der geforderten ASB-Flächen für die Stadt Verl zwingend erforderlich, um auf den Zielwert von 82 ha zu kommen. Bei der Darstellung von GIB-Flächen im Regionalplanentwurf sind für Verl 198,6 ha GIB neu dargestellt. Der Bedarf an Wirtschaftsflächen in Verl liegt jedoch lediglich bei 77 ha. In der berechneten Fläche von 77 ha sind zudem bereits Reserveflächen von etwa 30 ha enthalten, und zwar 20 ha in Verl-Kaunitz sowie etwa 10 ha an der Gütersloher Straße. Das im Regionalplanentwurf 2040 für Verl dargestellte und überzogene Flächenkontingent von rund 200 ha ist aus unserer Sicht nicht zu verantworten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Verl in den letzten Jahrzehnten bereits einen großen Teil seiner schützenswerten Natur für Gewerbeflächen aufgegeben hat.

Interkommunale Gewerbeentwicklungsfläche von 124,1 ha in der Pausheide

Die Ausweisung einer Gewerbeentwicklungsfläche mit regionaler Bedeutung nördlich der A2 (Interkommunales Gewerbegebiet) in der Pausheide lehnt unsere Fraktion ab. Die schützenswerten Naturflächen in der Pausheide eignen sich viel besser als Naturschutzgebiet – benachbart zum Naturschutzgebiet Große Wiese auf Gütersloher Seite. Gegenwärtig stellt dieser Naturraum einen wichtigen Puffer dar zwischen der Autobahn A2 und dem NSG Große Wiese. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Verl laut Regionalplanentwurf zusätzlich eine Fläche regionaler Bedeutung von 101 ha zusammen mit der Stadt Rietberg plant, wäre eine Inanspruchnahme der schützenswerten Naturflächen in der Pausheide in Nachbarschaft zum NSG Große Wiese nicht zu verantworten. Hinzu kommt, dass eine Erschließung dieser riesigen Planfläche nur über einen neuen Autobahnanschluss im Bereich der Pausheide möglich wäre. Die bestehende Wohnsiedlung in der Pausheide wäre von einem Autobahnanschluss direkt betroffen. Ein solcher zusätzlicher Autobahnanschluss könnte nicht ohne erhebliche Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner in der Siedlung Pausheide realisiert werden.

Ausweisung von Verl-West (Sielhorst-Siedlung) als ASB-Fläche

Verl-West zeichnet sich im Bereich der Eiserstraße durch das Zusammentreffen eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) und eines Siedlungsbereichs aus, welcher bisher nicht als ASB im Regionalplan gekennzeichnet ist. Für diesen Siedlungsbereich gibt es eine aktuelle Entwicklungsstudie, welche das Ausweisen neuer Baugebiete beinhaltet. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie (Stichtag 30. April 2018) hatte die Sielhorst-Siedlung etwa 1.400 Einwohnerinnen und Einwohner. Aufgrund von aktuellen Bebauungsplänen zeigt sich schon heute, dass für das Gebiet zwischen Eiserstraße und Westring zukünftig ein deutliches Wachstum der Einwohnerzahl zu erwarten ist. Die erforderliche Anzahl von 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, um das Gebiet als ASB auszuweisen, dürfte zeitnah erreicht werden. Aufgrund der langfristigen Gültigkeit des Regionalplans fordern wir, diesen Siedlungsbereich bereits jetzt als ASB auszuweisen. Damit würde eine fokussierte Weiterentwicklung des Areals mit seinem Siedlungscharakter gefördert. Wichtig erscheint uns auch, dass eine ASB-Ausweisung zwar planungsrechtliche Vorteile für die Wohnbauentwicklung hat, sich aber nicht nachteilig auf die bestehenden Gewerbeflächen auswirkt.

Textliche Festsetzungen: Flughafen Paderborn und Regiopolregion Bielefeld

Der Flughafen Paderborn wird im Regionalplanentwurf 2040 als „landesbedeutsam“ und „wichtiger Standortfaktor“ dargestellt. Dies geht an der Realität vorbei. Es gibt genug alternative Flughäfen in der Nähe, die bereits gut an die Infrastruktur angebunden sind (z.B. Hannover und Dortmund, beide auch bereits gut mit der Bahn zu erreichen, auch Münster-Osnabrück und Kassel sind erreichbar). Die Zeit der Regionalflughäfen ist aus unserer Sicht vorbei. Kurze Strecken innerhalb Deutschlands müssen zukünftig mit leistungsfähigen Bahnverbindungen zurückgelegt werden können. Anders sind z.B. auch die Klimaziele kaum zu erreichen. Somit ist aus unserer Sicht ein Weiterbetrieb und Ausbau der Infrastruktur des stark defizitären Paderborner Flughafens zukünftig nicht mehr sinnvoll.

Verl ist inzwischen den Regiopolregionen Bielefeld und Paderborn beigetreten. Dies sollte auch im Regionalplan so dargestellt werden, z.B. durch Rot/Blau gestreifte Einfärbung. Aktuell ist Verl nur rot eingefärbt, also in der Karte nur Paderborn zugeordnet.