Ehemaliges Bauhofgelände: Wir fordern Beteiligung der Öffentlichkeit!

Seit der neue Bau- und Wertstoffhof am Ewersweg eröffnet wurde, stellt sich Vielen die Frage: was passiert eigentlich mit dem Gelände des „alten“ Wertstoffhofs am Westfalenweg? Das Grundstück befindet sich in Besitz der Stadt Verl und stellt durch seine zentrale Lage ein durchaus begehrtes Stück Land dar.

Im Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung am 11. Februar 2021 stellte die Verwaltung nun Pläne zur Neustrukturierung des angrenzenden Nahversorgungszentrums vor, das aus dem Edeka Niederschulte, Aldi, Rossmann, Superschnäppchen und weiteren Märkten besteht. Im Beschlussvorschlag zur Neustrukturierung des Nahversorgungszentrums in Verl ist von einem ausgehandelten „Vorschlag“ die Rede, der für alle wirtschaftlich Betroffenen tragbar und zukunftsfähig sei und der angeblich die wesentlichen Zielsetzungen der Stadt Verl berücksichtige (Drucksache 125/2021). „Dieser Vorschlag sieht vor, dass die Stadt Verl die Fläche des ehemaligen Bauhofes für den Neubau eines Getränkemarktes zur Verfügung stellt.“

Zwecks Errichtung eines Getränkemarktes soll demnach ein Areal veräußert werden, das der Stadt gehört, mitten in Verl liegt, etwa 5.500 Quadratmeter groß ist und damit fast die Ausmaße eines Fußballfeldes hat.

Dieses Vorhaben ruft anscheinend nicht nur Begeisterung, sondern auch gegenteilige Reaktionen in der Bevölkerung hervor. Denn an solch einer Stelle in Stadtzentrumsnähe sind aus der Sicht von Stadtentwicklung und Städtebau durchaus vielfältigere Nutzungen dieses städtischen Grundstücks denkbar – zum Beispiel neue Formen des Bauens und Wohnens, Schaffung eines multifunktionalen, lebendigen Quartiers, und zwar unter Einbeziehung von Dienstleistern sowie der Hervorbringung von Aufenthaltsqualität und sozialräumlicher Identität. Statt alle Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten bezüglich des ehemaligen Bauhofgeländes mit dem Verkauf aus der Hand zu geben, könnte die Stadt Verl an dieser Stelle mit gutem Beispiel vorangehen und wegweisende innovative Impulse setzen. Es geht hier schließlich um städtebauliche Verantwortung.

Eine solch schwerwiegende städtebauliche Entscheidung wie die Veräußerung eines verhältnismäßig großen städtischen Grundstücks für den monofunktionalen Zweck eines Getränkemarktes kann nicht allein Sache von Bürgermeister, Verwaltung und Rat sein; sie erfordert vielmehr die Beteiligung und Mitsprache der Verler Bürgerinnen und Bürger, bevor übereilte Entscheidungen getroffen werden.

Aus diesem Grund haben wir am 18. Februar 2021 beantragt, eine Bürgerversammlung durchzuführen. Angesichts der bestehenden Kontaktbeschränkungen kann diese auch digital durchgeführt werden. Dieser Antrag wird in der Ratssitzung am 23. Februar 2021 zur Abstimmung kommen. Wir berichten hier über das Ergebnis.