Ergänzungsantrag der Grünen zu den Vergaberichtlinien für Baugrundstücke

OECD Netto Pro-Kopf-Einkommen, Abfederung des starren Grenzwertes und  Berücksichtigung von Pendlern im Fokus

Die Verler Grünen haben sich bereits seit einiger Zeit mit der Überarbeitung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze befasst. Dabei ist in Gesprächen mit der Verwaltung deutlich geworden, dass es auch im Rathaus seit längerem entsprechende Überlegungen gibt.

Ergänzend zu der von der CDU beantragten Überarbeitung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jetzt beantragt, das tatsächliche OECD Netto Pro-Kopf-Einkommen (Äquivalenzeinkommen) sowie die Inflationsrate zu berücksichtigen und in diesem Zusammenhang auch eine weiche Abfederung des bisherigen starren Grenzwertes vorzunehmen. Weiterhin soll die Berücksichtigung von Pendlern insbesondere auch zu einer Reduzierung des bisherigen hohen Pendleraufkommens nach Verl hinein beitragen.

Die Stadt Verl wird in den nächsten Jahren an verschiedenen Stellen im Verler Stadtgebiet verstärkt neue Baugrundstücke für Wohnbebauung vergeben. Dementsprechend ergibt sich eine große Verantwortung bei der Festlegung der Vergaberichtlinie. Die aktuelle Richtlinie zur Vergabe von stadteigenen Baugrundstücken weist erhebliche Mängel auf, und sollte daher möglichst vor der nächsten Vergaberunde überarbeitet werden.

Die bisherigen Regelungen sind ungeeignet, dem übermäßig hohen Pendleraufkommen zu begegnen. So heißt es z. B. „Bei der Vergabe von Bauplätzen werden nur Interessenten berücksichtigt, die in der Stadt Verl wohnen, oder auswärtige Verler, die in ihre Heimatgemeinde zurückkehren möchten.“ Personen, die bereits beliebig lange in Verl arbeiten, jedoch nicht in Verl wohnen, sind demnach von einer Bewerbung ausgeschlossen. Dies ist dringend zu korrigieren, gerade auch weil arbeitsnahes Wohnen einen Großteil der täglich anfallenden Pendlerbewegungen vermeidet. Die Stadt Verl sollte sich hier offen auch für neue Bürgerinnen und Bürger zeigen, die in Verl leben und arbeiten möchten.

Auch die festgesetzte Einkommensgrenze ist problematisch: Zunächst einmal stellt sich die Frage, inwiefern das Bruttoeinkommen überhaupt zwischen verschiedenen Personen vergleichbar ist. So unterscheidet sich das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen beispielsweise bei gleichem Bruttoeinkommen deutlich zwischen verbeamteten und angestellten Erwerbstätigen. Zielführender wäre es z. B. das OECD Netto pro Kopf Einkommen (Äquivalenzeinkommen) zu verwenden, welches zusätzlich die Personenanzahl berücksichtigt und somit z.B. die Finanzkraft von Familien realitätsnäher abbildet.

Des weiteren ist die Abgrenzung entschieden zu scharf: Es ist wohl kaum vermittelbar, dass eine Familie mit einem Jahreseinkommen von bis zu Brutto 61.355€ sich auf ein Grundstück zum Quadratmeterpreis von 110€ bewerben darf, eine Familie mit einem Jahreseinkommen ab nur einem Euro mehr bereits gänzlich von der Vergabe ausgeschlossen ist und am freien Markt teils deutlich mehr als den doppelten Preis bezahlen muss. Die zukünftig anzuwendenden Einkommensstufen sollten zudem laufend entsprechend der Inflation angepasst werden.