„Verpasste Chance“: Debatte um die Agnes-Miegel-Straße in Verl

Am 10. Dezember 2024 stand unser Antrag (Link) zur Umbenennung der Agnes-Miegel-Straße auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses in Verl. 

Motivation zu dem Antrag
Unser Ziel war es, eine kritische Auseinandersetzung mit der Namensgeberin anzuregen und die Frage zu stellen, ob eine Person mit nachweislicher NS-Vergangenheit weiterhin durch einen Straßennamen geehrt werden sollte. Unter anderem orientierten wir uns dabei an der Handreichung „Straßennamen im Fokus einer veränderten Wertediskussion“ des Deutschen Städtetages.

Historischer Kontext und Kontroverse
Agnes Miegel, bekannt als ostpreußische Heimatdichterin, war eine bedeutende Dichterin ihrer Zeit, aber nachweislich tief in das NS-Regime verstrickt. Entgegen der Darstellung, dass sie vom NS-Regime „vereinnahmt“ wurde, belegt beispielsweise das Buch „Fragwürdige Ehrungen!?“, veröffentlicht durch das LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte, ihr aktives Engagement:

  • 1933 wurde sie Mitglied der NS-Frauenschaft.
  • Sie unterzeichnete das „Gelöbnis treuester Gefolgschaft für Adolf Hitler“. 
  • 1940 trat sie der NSDAP bei. Sie verfasste glorifizierende Hymnen auf Hitler.
  • Auch nach dem Krieg hat sie sich nicht von ihrer Gefolgschaft distanziert.

Aktuelle Relevanz und gesellschaftliche Verantwortung
Straßennamen sind nicht nur Orientierungshilfen, sondern vermitteln Werte und ehren Persönlichkeiten. Die Debatte um Agnes Miegel ist Teil eines größeren Diskurses über unser Geschichtsverständnis und unsere kollektiven Werte. Es geht darum, wie wir als Gesellschaft mit ambivalenten historischen Figuren umgehen und wen wir im öffentlichen Raum ehren möchten.

Verlauf der Debatte im Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024
In der Ausschusssitzung stießen wir auf erheblichen Widerstand. Die Argumentation der Antragsgegner, bestehend aus CDU, FDP, FWG und  dem Bürgermeister, war ausweichend und verharmlosend. Trotz eindeutiger historischer Belege wurde Miegels Rolle im NS-Regime heruntergespielt. Wir schlugen daher vor, einen neutralen Historiker um Bewertung zu bitten. Unsere Forderung nach einem neutralen historischen Gutachten wurde aber von der CDU mit der Begründung abgelehnt, dass es verschiedene Perspektiven und Bewertungen zu Agnes Miegel gibt und auch die Expertise eines neutralen Fachmanns zu keiner einheitlichen Meinung bei den Ausschussmitgliedern führen würde. Allerdings wurde auch auf Nachfrage von den Antragsgegnern, keine Quelle genannt, die die aktive Verstrickung von Agnes-Miegel widerlegt.

Besonders überraschend war dann der plötzliche Abbruch der Diskussion durch „Antrag auf Debattenende“ durch die CDU. Der „Antrag auf Debattenende“ zu diesem frühen Zeitpunkt der Diskussion hinterließ den Eindruck, als sei er bereits vor der Sitzung abgesprochen worden. Einer offenen und inhaltlichen Auseinandersetzung zu dem Thema wollte sich die CDU offenbar entziehen.

Ergebnis und Kritik
Die Antragsgegner lehnten in der folgenden Abstimmung den Antrag ab. Stattdessen wurde beschlossen, ein Hinweisschild zur „fraglichen Vergangenheit“ Miegels anzubringen. Aus unserer Sicht ist dies ein unzureichender Kompromiss, der der Komplexität des Themas nicht gerecht wird.

Fazit
Die Entscheidung, den Straßennamen beizubehalten, steht im Widerspruch zu den Empfehlungen des Deutschen Städtetages und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe. Die Entscheidung ignoriert die eindeutigen historischen Belege für Miegels aktive Unterstützung des NS-Regimes.

Das Nebeneinander von Straßen in Verl wie Anne-Frank-Weg, Hopeweg und Bonhoefferweg, die an NS-Opfer erinnern, mit einer Straße, die eine NS-Unterstützerin ehrt, sendet ein widersprüchliches Signal. Ein Hinweisschild kann diese Problematik nicht hinreichend lösen.

Wir sehen in dieser Entscheidung eine verpasste Chance für eine differenzierte Geschichtsaufarbeitung und die Förderung eines inklusiven Stadtbildes.

Die Debatte um unseren kollektiven Umgang mit der Vergangenheit und die Werte, die wir im öffentlichen Raum repräsentieren wollen, ist damit keineswegs abgeschlossen.

Link zum Antrag