Wie geht es weiter beim Bau der Gesamtschule und des Hallenbades?

In den letzten Wochen wurde in den Fachausschüssen intensiv zum weiteren Vorgehen beim Bau der Gesamtschule und des Hallenbads diskutiert. Angesichts der aktuellen Kostenberechnung für diese Projekte und der stark steigenden Baukosten und hat die Verwaltung zusammen mit dem Projektsteuerungsbüro eine Alternative zum bisherigen Vergabeverfahren aufgezeigt.

Bisher war geplant, dass alle Gewerke einzeln ausgeschrieben und vergeben werden sollen. Bei diesem Verfahren hat man allerdings erst zum Ende der Bauzeit die Gewissheit über die finalen Kosten. Alternativ wird nun die Vergabe der Gesamtleistung an einen Totalunternehmer ins Gespräch gebracht. Dieser würde den kompletten Bau selbst steuern und übernehmen – allerdings auf Basis einer eigenen Planung, die möglicherweise anders ausfallen könnte als bisher.

Unsere Fraktion beschäftigt sich ausführlich mit diesem Thema. Wir möchten, dass diese für die Verler Bürgerinnen und Bürger so wichtigen Bauten zügig und wirtschaftlich vorangetrieben werden. In unseren Recherchen und Gesprächen kamen noch einige offene Fragen auf, welche wir in einer Anfrage an die Verwaltung formuliert haben:

1. Inwieweit können die folgenden Bedenken bzw. Befürchtungen, die gegen die Beauftragung eines „Totalunternehmers“ sprechen, ausgeräumt werden?

a) Ein Totalunternehmer verwirklicht grundsätzlich ein eigenes Projekt, nämlich das eines unternehmensinternen Architekten oder eines im Subverhältnis mandatierten, externen Architekten.

b) Bei Beauftragung eines Totalunternehmers würde die gesamte Planung prinzipiell wieder auf Anfang gestellt.

c) Bei Übernahme des weiteren Verfahrens durch einen Totalunternehmer wäre eine flexible Planung von Gewerken beim Bauen im Bestand kaum möglich.

2. Weshalb wurde bisher im Rahmen der Prüfung alternativer Vorschläge zur Kostensicherheit nicht die Beauftragung eines „Generalunternehmers“ in Erwägung gezogen? Nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brächte diese Lösung folgende Vorteile:

a) Ein Generalunternehmer übernimmt im Gegensatz zum Totalunternehmer nur die Verantwortung über die komplette Bauausführung. Die Planung bleibt im Verantwortungsbereich des Bauherrn und eines von ihm beauftragten Planers.

b) Ein Generalunternehmer könnte dazu verpflichtet werden, auf der bisherigen Planung aufzubauen. Dies hätte aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Vorteil, dass insbesondere die bisheri- gen mit der Gesamtschule vereinbarten Planungen grundsätzlich weiterhin verbindlich sein könnten.

3. Wäre es grundsätzlich möglich, die Kleinschwimmhalle für eine verlängerte Übergangszeit weiter zu betreiben und den Bau des Hallenbads zunächst zurückzustellen? Inwieweit können die folgenden Bedenken und Befürchtungen ausgeräumt werden:

a) Die Kosten des Projekts Gesamtschule/Hallenbad sind werden vom ehemaligen Kämmerer Schönauer laut Presseberichten auf 70 Mio. prognostiziert. Demnach sei es absehbar, dass die der- zeitigen Rücklagen der Stadt demnächst mit dem Gesamtprojekt komplett aufgebraucht sein werden.

b) Mit den jetzt geplanten größeren Veranstaltungsräumen entsteht am Schulzentrum ein kaum noch darstellbarer Bedarf an Parkplätzen, wenn man Sporthallen, Schulen, Hallenbad, und Veranstaltungsräume berücksichtigt.


In einer Sondersitzung des Rates am 11.01.2022 werden diese und sicherlich viele weitere Punkte zur Diskussion kommen. Die Sitzung ist öffentlich und kann von den Bürgerinnen und Bürgern auch per Livestream verfolgt werden. Den Link findet ihr hier: https://www.verl.de/leben-in-verl/aktuelles/artikel/ratssitzung-1