Grüne für eine erneuerte Denkmalpolitik in Verl

Wir begrüßen die Stellungnahme der Stadt Verl zu unserer Anfrage anlässlich des bedauerlichen Abrisses des über 350 Jahre alten Hofhauses am Lönsweg 62. Wir sind erfreut über die Zusicherung, spätestens aus diesem Fall, der kein Einzelfall ist, lernen zu wollen und in Zukunft „genauer hinzusehen“, wenn wieder einmal ein denkmalgeschütztes oder möglicherweise denkmalwürdiges Haus zu verschwinden droht.

Im tragischen Einzelfall wird nämlich nicht nur ein Gebäude beseitigt. Es bleiben Werte auf der Strecke, die wir mit Wohlbefinden, Gebor­genheit, Heimat und Identität umschreiben. Das ist weit mehr als eine idyl­lische oder romantische Kulisse. Indem Denkmale sinnlich erlebbare Bezüge zu unserer Vergangenheit herstellen, sind sie Formen von gelebter Heimat und prägen unsere Erinnerung und unser kollektives Bewusstsein – besonders in Zeiten der Globalisierung.

Für das weitere Vorgehen schlagen wir eine öffentliche Diskussion der folgenden, von uns entwickelten Leitlinien einer zukunftsträchtigen Denkmalpolitik in Verl vor:

  • Viel intensiver und sorgfältiger muss bei künftigen Abrissanträgen geprüft werden, ob ein Haus gängige Kriterien der Denkmalwürdigkeit erfüllt, und zwar nicht nach Aktenlage vom Schreibtisch aus, sondern unmittelbar vor Ort.
  • Klarheit und Entscheidungssicherheit bezüglich Denkmalwürdigkeit kann gewonnen werden, indem möglichst oft – und erst recht im Zweifelsfall – die Obere Denkmalbehörde in Münster zu Rate gezogen wird, so geschehen im Fall des Hauses Wöstenweg 20.
  • Aufklärung tut not! Eigentümer von Denkmalen müssen unbedingt wissen, welchen unschätzbaren Wert sie von ihren Vätern und Vorvätern ererbt haben, ehe sie an Abriss denken. Denkmalpflege heißt aber auch Pflege des Bewusstseins in den Schulen und in der Öffentlichkeit.
  • Eigentümer haben zwar eine Erhaltungspflicht bezüglich ihrer denkmalgeschützten Häuser. Jedoch brauchen wir ebenso eine sensible Denkmalpolitik, die Denkmale als solche erkennt und auf Dauer wirksam schützt und pflegt. Hierzu ist die Stadt Verl als Untere Denkmalbehörde verpflichtet und muss gegebenenfalls auch unbequeme Maßnahmen ergreifen.
  • Das Denkmalschutzgesetz sieht solche und weitere Möglichkeiten vor, die man politisch wollen und konsequent praktizieren muss. Hierzu werden wir alsbald beantragen, dass die Stadt Verl beispielsweise folgende Möglichkeiten prüft: die Bildung eines Denkmalausschusses unter Einbeziehung sachverständiger Bürger, die Bestimmung eines ehrenamtlichen Denkmalpflegers, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans sowie zuallererst eine engagierte, fachkundig unterstützte Fortschreibung der Denkmalliste.

Fazit: Denkmalschutz und Denkmalpflege sind zu begreifen als verpflichtende Gemeinwesenarbeit und damit als wertvolle Investition in unsere kulturelle Zukunft!

Bericht der Neuen Westfälischen vom 16.02.2016 „Grüne fordern einen Denkmalpfleger“

Bericht der Verler Zeitung vom 16.02.2016 „Denkmäler erkennen und auf Dauer schützen“

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