Novellierung des Freizeitlärmerlasses: Mehr Handlungsspielraum für Verl

Stellungnahme der Verler Grünen

Die Novellierung des Freizeitlärmerlasses in NRW wird derzeit auf kommunaler Ebene heiß diskutiert. Auch auf Verl hat eine Änderung der seit dem 16.09.2009 bestehenden Regelung Auswirkungen, die die Verler Grünen jetzt näher betrachtet haben.

„Es besteht kein Anlass zur Sorge, dass wir etablierte Veranstaltungen und Volksfeste wie z.B. „Verler Leben“ künftig einschränken müssen“, sagt Ortverbandssprecher Simon Lütkebohle.
Zwar befindet sich die neue Fassung des Freizeitlärmerlasses derzeit noch in Bearbeitung, als zentrale Änderung ist aber schon bekannt, dass das Umweltministerium die Anzahl der zulässigen „seltenen Ereignisse“ von derzeit 10 auf 18 anheben wird. Bei diesen „seltenen“ Veranstaltungen ist die Überschreitung der Immissionsrichtwerte möglich.

Die Stadt Verl bekommt also in der Folge mehr Handlungsspielraum bei Freizeitveranstaltungen.
Der oft angesprochene Beurteilungsmaßstab der Immissionsrichtwerte ändert sich hingegen nicht. Auch zukünftig werden vom Land keine Vorgaben zu Lärmgutachten gemacht. Die fiktive „Lärmobergrenze“ von 65 Dezibel ist bereits von der damaligen Schwarz-Gelben Landeregierung in den bestehenden Lärmerlass aufgenommen worden. Dabei handelt es sich jedoch um eine Soll-Vorschrift auf Bundesebene, von der Städte und Gemeinden abweichen können.

Bericht der Glocke vom 29.02.2015 „Simon Lütkebohle: Es besteht kein Anlass zur Sorge“