Rathauszufahrt und Parkplätze: Verler Grüne für Kompromiss

Recherchen zeigen überraschende Ergebnisse

Entgegen anderweitigen Darstellungen gehörte und gehört die Rathauszufahrt vor 2007 und auch danach immer der Stadt. Dies steht sogar ausdrücklich in der Nutzungsvereinbarung mit dem Nachbarn. Der Nachbar hat laut Nutzungsvereinbarung ein Nutzungsrecht an der Zufahrt. Als Eigentümer der Zufahrt benötigt die Stadt kein Nutzungsrecht des Nachbarn für die Zufahrt, das wäre ja auch absurd.

Ob die Zufahrt vor 2007 durch die damals vorhandenen Bäume schmaler als heute ausgesehen hat, ist nicht relevant. Der Bürgermeister hatte diesen Punkt in der Ratssitzung vom 27.04.2015 herausgestellt. Entscheidend ist jedoch die Grundstücksgrenze laut Katasterplan, an der sich nichts verändert hat.

In der Ratssitzung vom 27.04.2015 hat der Bürgermeister die Nutzungsvereinbarung mit dem Nachbarn aus dem Kaufvertrag vom 08.08.2007 öffentlich gemacht. Darin steht zum Thema „Anzahl der Parkplätze“ folgendes:
„Die Vertragsparteien sind sich aber auch darüber einig, dass baurechtlich notwendige Stellplätze auf dem eigenen Grundstück bereitzustellen sind.“
Baurechtlich sind nach der Bauordnung NRW für das Rathaus laut Baugenehmigung 72 Stellplätze erforderlich. Realisiert wurden für das Rathaus zunächst 75 Parkplätze.

Nach dem Kauf einer Grundstücksfläche von 737 qm vom Nachbarn (Flurstück 742) hat die Stadt dort zusätzlich 29 Stellplätze errichtet. Obwohl nach der BauO NRW für das Rathaus nur 72 Stellplätze erforderlich sind, stellt die Stadt heute insgesamt 75 + 29 = 104 Parkplätze zur Verfügung. Das sind 32 Parkplätze mehr als laut BauO NRW erforderlich.
In der Nutzungsvereinbarung mit dem Nachbarn ist die gegenseitige Nutzung der vorhandenen Parkplätze vereinbart. An keiner Stelle lässt sich jedoch aus der Nutzungsvereinbarung ableiten, dass seitens der Stadt mehr als die nach der Bauordnung NRW erforderlichen Stellplätze zur Verfügung zu stellen sind. Damit dürfte klar sein, dass ein Rückbau von Parkplätzen möglich ist.

Die Verler Grünen möchten verhindern, dass die weiteren Planungen zur Bürmschen Wiese durch unhaltbare Behauptungen blockiert werden. Unser Wunsch ist es, dass sich am Ende alle Beteiligten in einem tragfähigen Kompromiss wiederfinden.

Unsere Fraktion wird das Thema „Rathauszufahrt und Parkplätze“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses am 18.06.2015 bringen.

Artikel in der Glocke vom 06.05.2015 „Grüne: Parkplatzrückbau möglich“

Artikel in der NW vom 06.05.2015 „30 Parkplätze über dem Soll“

Online-Berichterstattung der NW vom 06.05.2015 „30 Parkplätze über dem Soll“

Anfrage der Grünen an den Bürgermeister zur Nutzungsvereinbarung