Schlangenweg: Grüne für Bürgerantrag

Sicherheit am Schlangenweg geht vor

Die Ablehnung des Bürgerantrags, am Schlangenweg spürbar mehr für die Sicherheit von Kindern zu tun, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir beanstanden, dass keine angemessene Abwägung von zwei Rechtsgütern, die untereinander in Konflikt stehen, stattfindet. Auf der einen Seite wird der zu gewährleistende fließende Verkehr ins Feld geführt, auf der anderen Seite fehlt jedoch jeder Hinweis auf den Schutz des Lebens. Dieser Schutz zählt  laut Grundgesetz zu den höchsten Werten der Verfassung, deren Gewährleistung allen staatlichen Organen, also auch der Stadt Verl, aufgegeben ist.

Zwar heißt es in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu den §§ 39 bis 43 unter I, Absatz 2: „Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten.“ Der nachfolgende Satz stellt jedoch klar: „Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.“ Wir bemängeln, dass diese Vorschrift im Fall Schlangenweg nicht beachtet worden ist.

Die Verkehrssicherheit von Kindern stellt für jede Verkehrsplanung eine besondere Herausforderung dar, die nicht mit Ansichten wie den folgenden beschwichtigt werden kann. Nach Mitteilung von Bürgermeister Hermreck in der Ausschussvorlage seien größere Kinder größtenteils einsichtig genug, kleinere unterlägen der elterlichen Aufsichtspflicht. Nein, Kinder jedweden Alters können häufig Verkehrssituationen und Gefahren nicht sicher einschätzen und bedürfen daher eines besonderen Schutzes.
Erschwerend kommt hinzu: Unmittelbar an der Gefahrenstelle befindet sich ein Spielplatz, der von Autofahrern kaum wahrgenommen werden kann. Auch das Argument, es habe auf dem Schlangenweg bisher „lediglich“ vier Unfälle gegeben, überzeugt nicht und klingt eher zynisch. Denn jeder Unfall ist einer zu viel. Muss es so weit kommen wie am Brummelweg? Dort wurden erst dann Maßnahmen ergriffen, nachdem eine Inline-Skaterin mit einem Auto kollidiert und gestorben war.

Gegen die Geschwindigkeitsmessungen, die es nun am Schlangenweg geben soll, um die Berechtigung des Bürgerantrags zu prüfen, haben wir keine Einwände, bezweifeln aber, ob diese Maßnahme allein zu einer Lösung führt. Wir regen eine komplexere Untersuchung an, wie sie z.B. durch eine mindestens alle zwei Jahre durchzuführende Verkehrsschau erbracht werden kann.

Leserbrief in der Glocke vom 03.09.2014 „Bürgerantrag wird mit pauschalen Argumenten abgewimmelt“